Gleichheit vor dem Gesetz und in den Bürgerrechten bedeutet
eben nicht die Einzigartigkeit jedweden
menschlichen Lebens zu ignorieren, sondern gerade, in Kenntnisnahme und Achtung
derselben, einen verbindlichen und allgemeingültigen Rahmen zu schaffen, in dem
Menschen in Frieden und Freiheit miteinander die Vielfältigkeit des
menschlichen Daseins zur gegenseitigen Bereicherung erblühen lassen können.
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