Grundrechtscharta der Europäischen Union. Dort steht
(Artikel 21):
„Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts,
der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der
genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der
politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen
Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der
sexuellen Ausrichtung sind verboten.“
Vielleicht sollte man, anstatt Regenbogenbeleuchtung, dies
groß und breit auf die Arena schreiben. Und vielleicht sollte in alle!
Spieleübertragungen genau dieser Satz immer mal wieder eingeblendet werden.
*grummel
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