22.6.21

Grundrechtscharta der Europäischen Union. Dort steht (Artikel 21):
 
„Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.“
 
Vielleicht sollte man, anstatt Regenbogenbeleuchtung, dies groß und breit auf die Arena schreiben. Und vielleicht sollte in alle! Spieleübertragungen genau dieser Satz immer mal wieder eingeblendet werden.

*grummel

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